AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AWS GmbH
§ 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der AWS GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Alle Vereinbarungen. die zwischen der AWS GmbH und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden sind schriftlich niederzulegen.
(3) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Regelungen des Vertrages sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl Bestand. Die unwirksame Regelung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
(4) Gerichtsstand ist ausschließlich Dorsten. (5) Für das Vertrags- und Lieferverhältnis gilt deutsches Recht.
§ 2 Vertragsabschluss (1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die AWS GmbH 14 Kalendertage gebunden. (2) Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung bzw Lieferung durch die AWS GmbH.
(3) Die für AWS GmbH arbeitenden Verkäufer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. (4) Die Photovoltaikanlage gilt mit Inbetriebnahme (Zählersetzung) als abgenommen.
§ 3 Preise, Preisänderungen (1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein, falls Diese nicht eigens ausgewiesen ist. (2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von der AWS GmbH. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%,so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Lieferzeiten (1) Liefertermine oder- fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Bei Vorliegen von durch die AWS GmbH zu vertretenden Lieferverzögerungen, wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegten mit Eingang der Nachfristsetzung bei der AWS GmbH beginnt. (3) Lieferzeiten sind unverbindlich.
§ 5 Versand und Gefahrübergang (1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung von der den Transport ausführenden Person an den Käufer übergeben worden ist.
(2) Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängeln (1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von der AWS GmbH erwarten kann, leistet die AWS GmbH grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zu lässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
§ 7 Haftungsbegrenzung (1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von der AWS GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der AWS GmbH. (2) Garantien der Hersteller von verkauften Produkten gelten ausnahmslos gemäß deren jeweiligen Garantiebedingungen.
(3) Garantieansprüche werden beschränkt auf das Recht der Nachbesserung und der Minderung. Die AWS GmbH haftet nicht für Schäden die aufgrund von Lieferschwierigkeiten oder Verzögerungen dritter zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund von grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten der AWS GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen und für Schäden an Gesundheit oder Leben.
§ 8 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (insbes. Zahlung des vollständigen Kaufpreises), die der AWS GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich die AWS GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der AWS GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die AWS GmbH seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der AWS GmbH. die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist die AWS GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 9 Zahlung (1) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Außerdem können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die AWS GmbH oder auf ein von der AWS GmbH angegebenes Bankkonto erfolgen. (2) Rechnungen von der AWS GmbH sind zahlbar gem. umseitiger Zahlungsbedingungen. (3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die AWS GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. (4) Die AWS GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die AWS GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten. dann auf die Zinsen und zu letzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Schadensersatz (1) Wird der Vertrag aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund aufgelöst (Rücktritt, Anfechtung etc.) steht der AWS GmbH eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15% des Auftragwertes zu. Dem Käufer bleibt es insoweit vorbehalten nachzuweisen, dass der AWS GmbH ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.